Ursprünglich wurde die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, für Selbstständige und Besserverdiener konzipiert, die nicht an der Förderung der Riesterrente teilhaben können oder nur in geringem Maße von ihr profitieren. Über die Jahre hat sich die Rürup-Rente aber zu einer echten Alternative für alle Anleger entwickelt, die etwas für die Rente beiseitelegen wollen. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie die Basisrente funktioniert, für welche Personen sie sinnvoll ist und was beim Abschluss einer Police beachtet werden muss.
Was ist eine Basisrente?
Die Rürup-Rente ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag aus der zweiten Säule des deutschen Vorsorgesystems. Charakteristisch für diese zweite Säule ist die Zahlung von Fördersummen und die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge. Es handelt sich um einen Privatvertrag. Sie schließen also keinen Vertrag mit dem Staat, sondern mit einer privaten Versicherungsgesellschaft ab. Der Staat kümmert sich lediglich um die Förderung.
Wie unterscheidet sich die Basisrente von anderen Altersvorsorgeprodukten?
Neben der Tatsache, dass die Basisrente staatlich gefördert wird, unterscheidet sie sich von anderen Altersvorsorgeprodukten vor allem in der Höhe der Fördersumme. Während der förderfähige Beitrag zur Riesterrente lediglich bei knapp 2.400 € im Jahr liegt, können Singles in der Rürup-Rente fast 25.000 € steuerlich geltend machen. Theoretisch könnten Sie also mehr als 2.000 € monatlich in den Rentenvertrag einzahlen und diese Beiträge beinahe vollständig von Ihrer Steuerlast absetzen. Wie die Riesterrente auch, wird die Rürup-Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Sie die ausgezahlte monatliche Rente, die Sie Ihr Leben lang bekommen, noch voll versteuern müssen. Dies ist der größte Unterschied zu Altersvorsorgeprodukten aus der dritten Schicht, wie zum Beispiel der privaten Rentenversicherung. Diese Form der Altersvorsorge wird zwar in der Ansparphase nicht staatlich gefördert, dafür gibt es Steuervergünstigungen in der Auszahlungsphase. Ein weiterer Unterschied zur Riesterrente: Bei der Rürup-Rente muss keine Kapitalgarantie vereinbart werden. Das sorgt dafür, dass der Versicherer mehr in Aktien, Fonds und ETFs investieren kann und sich dadurch größere Renditemöglichkeiten für Sie ergeben.
Wann und für wen ist eine Basisrente sinnvoll?
Wie bereits erwähnt, wurde die Basisrente ursprünglich für Selbstständige konzipiert und ist für diese auch weiterhin sinnvoll, da sie nicht am Förderprogramm der Riesterrente teilnehmen können. Viele Selbstständige haben eine deutlich höhere Steuerlast als der durchschnittliche Arbeitnehmer und können daher von der Absetzbarkeit der Beiträge profitieren. Grundsätzlich ist die Rürup-Rente jedoch für jeden geeignet, der eine hohe monatliche Sparrate haben möchte. Neben Selbstständigen und Besserverdienern sind das vor allem Menschen aus der Generation 50 plus, die sich bisher nicht um die Altersvorsorge gekümmert haben und jetzt nur noch wenig Zeit haben, um sich ein Vermögen aufzubauen.
Wie funktioniert die Basisrente in der Praxis?
Anhand eines Beispiels möchten wir erklären, wie die Rürup-Rente in der Praxis funktioniert. Ein Selbstständiger mit eigenem Handwerksbetrieb braucht eine monatliche Sparrate von 1.000 €, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu können. Er entschließt sich dazu, eine Basisrentenversicherung abzuschließen. Für ihn bedeutet das, dass er sich im Alter keine Sorgen mehr um das Geld machen muss. Selbst wenn das Kapital aus dem Vertrag aufgebraucht wäre, bekommt er vom Versicherer die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt. Die Beiträge von 12.000 € jährlich entrichtet er zunächst aus der eigenen Tasche. Bei der Steuererklärung gibt er dann an, dass er diesen Betrag in eine Rürup-Rente beziehungsweise eine absetzbare Altersvorsorge investiert hat. Aufgrund des guten Verdienstes hat er den höchsten Grenzsteuersatz von 42 % erreicht. Theoretisch würde er nun also 42 % von diesen 12.000 € zurückbekommen. Das entspräche 5.040 €. In der Praxis sind es allerdings nur 4.737,60 €, da im Jahr 2022 nur 94 % der eingezahlten Beiträge abgesetzt werden können. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert auf 100 %. Unter dem Strich erhält er auf diese Weise vom Staat 394,80 € pro Monat für seine Altersvorsorge.
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