Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den elementarsten Versicherungen für Hausbesitzer. Wenn Sie selbst eine Immobilie besitzen, haben Sie sicherlich schon eine abgeschlossen und wenn Sie planen, Immobilienbesitzer zu werden, dann sollten Sie sich frühzeitig mit dieser Versicherung beschäftigen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung und worauf Sie beim Abschluss achten müssen.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist per Definition den Sachversicherungen zuzuordnen. Dabei wird ein bestimmtes vordefiniertes Wohngebäude gegen finanzielle Schäden versichert. Sie richtet sich an private Nutzer. Die Versicherung greift zwar auch, wenn das Wohngebäude zum Teil gewerblich genutzt wird, jedoch muss es mindestens zu 50 % privat genutzt werden. Im Unterschied zur Hausratsversicherung deckt sie Schäden am Haus selbst ab, während bei der Hausratsversicherung salopp gesagt der Inhalt der Immobilie, wie Sofa, Möbel, und Kleidung, abgedeckt werden. Zum Haus gehört alles, was dort fest installiert ist. Ein angebauter Wintergarten, Sanitäranlagen und auch Küchen, sofern sie zum Besitz des Hauseigentümers gehören und nicht von den Mietern eingebaut wurden.
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um einen privaten Versicherungsvertrag, dessen Konditionen und Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
Wann und wofür brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung?
Die Versicherung kann Sie zwar nicht vor Schäden an Ihrem Haus schützen, zumindest jedoch vor den finanziellen Folgen. Werden Fassaden oder Wände durch Rohrbrüche, Hagel oder einen anderen Elementarschaden zerstört oder beschädigt, müssen Hausbesitzer ohne Versicherung selbst für die Reparaturkosten aufkommen. In Extremfällen, wenn das Haus zum Beispiel abbrennt oder aus anderen Gründen vollkommen unbewohnbar wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Errichtung des Gebäudes zum Neuwert. Ohne diese Versicherung ist es meist nicht einmal möglich, einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abzuschließen.
Wogegen Sie Ihr Wohngebäude absichern können
Die Wohngebäudeversicherung kommt natürlich nicht für alle Schäden an ihrem Haus auf. Welche Schäden abgedeckt sein sollen, wird vertraglich festgehalten und kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Die häufigsten versicherten Schadensarten haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet.
Feuerschäden
Wenn das Haus brennt oder Einrichtungen im Innenraum Feuer fangen und dabei Fassaden, Wände oder fest eingebaute Gegenstände beschädigt werden, zahlt dafür die Versicherung. Das zählt im Übrigen auch für Rauch- oder Rußschäden.
Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion
Bei einem Blitzschlag, Überspannung, einer Explosion oder einer Implosion wird schnell die gesamte Elektrik des Hauses lahmgelegt. Für die notwendigen Reparaturen kommt die Versicherung auf, sofern der Eigentümer, im Falle einer Explosion oder Implosion, keine Schuld trägt.
Sturm und Hagel
Extreme Wetterbedingungen können dafür sorgen, dass Dächer abgedeckt werden oder Fenster zu Bruch gehen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt die Versicherung. Bei Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise ein Fenster offen gelassen wurde, muss der Versicherte möglicherweise selbst zahlen.
Leitungswasser
Bei einem Rohrbruch tritt Wasser in die Wände oder der Keller läuft voll, weil die Waschmaschine ausläuft. Sofern kein schuldhaftes Verhalten durch den Versicherten festzustellen ist, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
Fazit
Die Wohngebäudeversicherung ist eine der elementarsten Versicherungen für jeden Hausbesitzer und absolute Pflicht. Sie deckt erhebliche finanzielle Risiken ab und ist dafür, was sie im Schadensfall leistet, auch noch relativ günstig.
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