Die Unfallversicherung

Wer bei einem Unfall schwere und bleibende Schäden erleidet, muss nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen tragen. Für Betroffene ändert sich meist alles. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben, müssen möglicherweise ihr Haus umbauen oder teure Geräte anschaffen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Um die Kosten für genau diese Umbauten und Anschaffungen zu decken, gibt es die Unfallversicherung. Wie diese Versicherung funktioniert und warum Sie darüber nachdenken sollten, eine Unfallversicherung abzuschließen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist der Invaliditätssparte zuzuordnen und greift immer dann, wenn Sie aufgrund eines Unfalls bleibende Schäden davontragen. Dabei muss es sich im Übrigen nicht zwangsläufig um Arbeitsunfälle handeln. Die allermeisten Unfälle geschehen im Haushalt oder in der Freizeit, beispielsweise beim Sport. Während viele Unfälle verhältnismäßig glimpflich enden und keinerlei bleibende Schäden hinterlassen, sind die Folgen für den Betroffenen in einem schweren Schadensfall enorm. Grundlage für die Berechnung der ausgezahlten Schadenssumme ist die sogenannte Gliedertaxe. Im Versicherungsvertrag vereinbaren Sie mit dem Unternehmen eine Schadenssumme. Diese liegt meist irgendwo zwischen 100.000 und 500.000 €. Wenn Sie nun aufgrund eines Unfalls ein Körperteil oder die Funktionsfähigkeit eines Körperteils verlieren, wird Ihnen der zugehörige Prozentsatz der vereinbarten Schadenssumme ausgezahlt.

Wie funktioniert die Auszahlung bei der Unfallversicherung?

Ein Auge ist in der Gliedertaxe mit 20 % der Schadenssumme bemessen. Verlieren Sie bei einem Unfall ein Auge, zahlt die Versicherung Ihnen bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro also 20.000 Euro. Die ausgezahlte Versicherungsleistung kann im Übrigen auch höher als die vereinbarte Versicherungssumme sein. Wenn Sie bei einem Unfall mehrere bleibende Schäden erleiden, kann die Gesamtprozentzahl auch den Wert 100 übersteigen. Wenn Ihr Gesamtschaden auf Basis der Gliedertaxe, also bei 150 % liegt, werden Ihnen in unserem Beispiel tatsächlich auch 150.000 Euro ausgezahlt.

Was ist der Unterschied zur Arbeitsunfallversicherung?

Jede angestellt arbeitende Person ist Mitglied in der staatlichen Arbeitsunfallversicherung. Wenn Sie während der Arbeitszeit oder auf dem Hin- beziehungsweise Heimweg einen Unfall erleiden, leistet die Arbeitsunfallversicherung. Bekommen Sie bei der privaten Unfallversicherung dann nur Geld, wenn der Unfall auch im privaten Umfeld stattfindet? Nein! Die private Unfallversicherung leistet zusätzlich zur Arbeitsunfallversicherung auch bei Arbeitsunfällen.

Wofür brauchen Sie eine private Unfallversicherung?

Auch wenn Unfälle mit schweren bleibenden Schäden relativ selten vorkommen, sollten Sie sich für den Ernstfall absichern, da die finanziellen Konsequenzen häufig enorm sind. Die Kosten für den notwendigen Hausumbau oder technische Geräte, die das eigenständige Leben nach einem Unfall weiterhin ermöglichen, werden schnell sechsstellig oder sogar noch höher. Insbesondere wenn Sie, aufgrund Ihres Berufs oder Ihrer Hobbys, einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind, sollten Sie über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Viele Tarife bieten auch bei kleineren Verletzungen schon Leistungen an, die kurze finanzielle Engpässe überwinden können. Ein schlagkräftiges Argument für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist auch der relativ niedrige Preis. Bereits für 10 – 20 € pro Monat können Sie schon hohe Versicherungssummen abschließen und sich so vor den finanziellen Konsequenzen eines schwerwiegenden Unfalls schützen.

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